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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der "RORO" Marketing und Vertrieb GmbH
Europa (nachstehend kurz RORO GmbH genannt)


§ 1
Allgemein
(1) Vertragliche Leistungen und Angebote der RORO GmbH erfolgen ausschliesslich nach nachstehenden Bedingungen. In Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen stimmt der Vertragspartner deren Einbeziehung in den mit der RORO GmbH zu schliessenden Vertrag zu.
(2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der RORO GmbH schriftlich bestätigt werden.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil eines Vertrages oder Vereinbarung zwischen den Parteien, auch wenn die RORO GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
   
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote aus dem Internet oder sonstige Informationsunterlagen der RORO GmbH sind unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
(2) Die RORO GmbH ist berechtigt, Angebote bzw. Bestellungen des Vertragspartners innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang anzunehmen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die RORO GmbH innerhalb dieser Frist - auf dem Postweg oder per email - bestätigt oder die Lieferung ausführt. Ausreichend ist Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
   
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand wird nur die Ware, die von der RORO GmbH ausdrücklich bestätigt bzw. auf die Bestellung des Vertragspartners versandt wird.
(2) Abbildungen und sonstige Beschreibungen, - insbesondere in den Katalogen - sind unverbindlich. Druckfehler, Design - und technische Veränderungen sind möglich, ohne dass dadurch Rechte des Vertragspartners begründet werden. Die Ware gilt erst dann als nicht mehr vertragsgemäss, wenn eine mehr als geringfügige und unwesentliche Abweichung von der Produktbeschreibung vorliegt.
   
§ 4 Lieferung und Zahlung
(1) Die RORO GmbH ist berechtigt, die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erst nach Ablauf der in § 5 genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zu bewirken.
(2) Alle angegebenen Preise sind EURO-Beträge inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Frachtkosten.
(3) Lieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse.
(4) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, nach Erhalt der Auftragsbestätigung (unter Angabe der Kunden/Auftragnummer ) oder per Kreditkarte zu zahlen (die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt sofort, der einzuziehende Betrag wird auf Ihrer Kreditkartenabrechnung als "www.roni-roller.com/ +436642307133" ausgewiesen).
(5) Als Versandkosten berechnet die RORO GmbH für alle Länder der Europäischen Union EUR 7,50. Für alle übrigen europäischen Länder betragen die Versandkosten EUR 12,50.
(6) Die RORO GmbH behält sich vor, die veranschlagten Versandkosten den tatsächlichen Veränderungen anzupassen.
(7) Die RORO GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und dem Vertragspartner zumutbar sind.
(8) Abtretungen jeglicher Art einer gegen die RORO GmbH bestehende Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, die RORO GmbH stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.
   
§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht
(1) Der Vertragspartner hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der RORO GmbH zu erklären, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Der Vertragspartner ist bei Ausübung des Widerrufrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesem Fall bei einem Bestellwert bis EUR 50,00 der Vertragspartner, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei Rücksendung aus dem Ausland hat der Vertragspartner die Kosten unabhängig von der Höhe des Bestellwertes zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.
(3) Der Vertragspartner hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Vertragspartner darf die Ware vorsicht und sorgsam prüfen. Der Wertverlust , der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Vertragspartner zu tragen.
(4) Die RORO GmbH erstattet bei rechtmässiger Ausübung des Widerrufrechtes durch die Vertragspartei bereits geleistete Zahlungen zurück, sobald diese die Rückgabe bewirkt hat.
(5) Hat die RORO GmbH die Kosten der Rücksendung zu tragen, so übernimmt sie ausschliesslich die Kosten, welche durch den Versand mit der Östereichischen Bundespost enstehen würden.
(6) Bei Rücksendung beschädigter oder benutzter Ware behält sich die RORO GmbH die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ausdrücklich vor.
   
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zur deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der RORO GmbH.
   
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
(2) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung an die RORO GmbH geschickt werden.
(3) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware leistet die RORO GmbH zunächst nach Wahl des Vertragspartner Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Die RORO GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern und die andere durchzuführen, wenn sie nur mit unverhältnismässig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nachfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt.
(5) Die RORO GmbH ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche jeweils innerhalb von drei Wochen ab Meldung des Mangels durchzuführen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Vertragspartner brechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
(7) Zur Erstattung der Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Vertragspartner, die Ware bei Erhalt unverzüglich zu überprüfen.Transportschäden und offensichtliche Mängel sind der RORO GmbH innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
(8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung durch Gebrauch. Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen der RORO GmbH nicht befolgt, Änderung an den Produkten vorgenommen, Zubehörteile unsachgemäss montiert, Teile ausgewechselt oder Pflegemittel verwendet, die nicht den hohen Qualitätsstandard der RORO GmbH genügen so entfällt jede Gewährleistung.
   
§ 8 Haftung
(1) Die RORO GmbH haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
   
§ 9 Datenschutz
(1) Zur Auftragsabwicklung speichert die RORO GmbH die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und gibt diese zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Alle personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
(2) Für Marketingzwecke pflegt die RORO GmbH einen Datenaustausch mit anderen Versand- und Dienstleistungsunternehmen. Der Vertragspartner hat das Recht, diese Nutzung durch Erklärung gegenüber der RORO GmbH zu widersprechen.
   
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der RORO GmbH und dem Vertragspartner einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren Inhalt dem Zweck der ersetzten am nächsten kommt.
(2) Die Geltung von nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten oder ergänzendem Gesetzesrecht bleibt unberührt.
Wien, den 30. Oktober 2005
 

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